Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Formvorschriften.
Diese Formvorschriften sind im Vertrag jederzeit nachvollziehbar aufgelistet.
Für Schriftstücke müssen folgende Formvorschriften eingehalten werden:
* die Informationen zum Vertrag:
Bsp.: Name: Max Mustermann
Vertragsnr.: 1000XX2010
* alle vertragswichtigen Informationen haben immer schriftlich
zu erfolgen
* vertragswichtige Schriftstücke sind nachweislich per
Einwurfeinschreiben zu verschicken oder bei
Abgabe in einem Studio in 2-facher Ausfertigung
* der Einwurf von Schriftstücken in einem Briefkasten ohne
nachvollziehbarer Versandbestätigung, wird nicht anerkannt
* auch der Versand von vertragswichtigen Schriftstücken als
Fax wird nicht anerkannt